Neue Regeln für Tabak und E-Zigaretten auf den Malediven
Die Malediven haben die Einfuhrzölle auf Tabakprodukte ab dem 9. November 2024 erneut angepasst "Verordnung über die Verpackung und Kennzeichnung von Tabakerzeugnissen" und der "Richtlinie über die Zollbefreiung für von Reisenden mitgebrachte Waren, persönliche Gegenstände und gewerbliche Muster" (Maledives Customs Service, RN: 14-VDS/CIR/2024/2).
Gemäß der vierten Änderung ist es Reisenden mit Touristenvisum gestattet eine begrenzte Menge an Tabakprodukten für den persönlichen Gebrauch einzuführen.
Die folgenden Mengen und Arten von Tabakerzeugnissen sind von der Steuer befreit:
Reisende dürfen bis zu 200 Zigaretten, 25 Zigarren oder 250 Gramm Tabak einführen.
Mengen, die diese Grenzen überschreiten, werden vom Zoll maximal 30 Tage lang einbehalten. Touristen können diese Artikel vor ihrer Abreise von den Malediven am Zollschalter des Abflugterminals des Velana International Airport (VIA) abholen.
Über die Einfuhr von E-Zigaretten gibt die vierte Anpassung der Verodnung keine neue Auskunft.
Es gilt nach wie vor ab dem 15.11.2024:
Die Nutzung, der Besitz sowie der Verkauf von E-Zigaretten auf den Malediven ist untersagt.
Darüber hinaus werden alle Tabakprodukte, die von Nicht-Touristen mitgebracht werden und die nicht den Kennzeichnungsanforderungen des Gesundheitsministeriums entsprechen, vom Zoll beschlagnahmt.
Bitte beachten Sie, dass uns zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren Informationen vorliegen. Sehen Sie daher bitte von Nachfragen ab.
Sobald es neue Information gibt, werden wir diese hier veröffentlichen.
Stand: 12.11.2024 (Änderungen vorbehalten)
Quelle: https://www.customs.gov.mv/